Vorstand
Der Vorstand des Landkreistages setzt sich aus der oder dem Vorsitzenden, zwei stellvertretenden Vorsitzenden, elf weiteren Mitgliedern sowie dem geschäftsführenden Vorstandsmitglied zusammen. Dabei sollen die elf weiteren Mitglieder alle Mitgliedskreise repräsentieren. Der Vorstand kann außerdem bis zu drei weitere, nicht stimmberechtigte Mitglieder kooptieren. Dies dient dazu, eine bessere regionale und politische Ausgewogenheit zu erreichen sowie eine gleichmäßige Vertretung von Haupt- und Ehrenamt und von Männern und Frauen sicherzustellen.
Schleswig-Holsteinischer Landkreistag
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